Inhalt
5. Schlussbestimmungen
5.1 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft.
5.2 Kommunale Schulen und Schulen in freier Trägerschaft
Die Grundlagen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gemäß Nr. 1 und die im Rahmen des Antragsverfahrens zu erfüllenden Basisstandards gemäß Nr. 2.2 gelten auch für kommunale Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Im Übrigen wird diesen Schulen empfohlen, sich bei den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung ihres Ganztagsangebots gemäß Nr. 2.3 an den Qualitätsrahmen zu orientieren.
5.3 Anlagen
Die Qualitätsrahmen und Bilanzberichte gemäß Nr. 2 und Nr. 3 sind auf der Internetseite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem Pfad http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/ganztagsschule.html verfügbar.
Dr. Peter Müller
Ministerialdirektor