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Text gilt ab: 01.10.2012

1. Grundlagen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an offenen und gebundenen Ganztagsschulen; Geltungsbereich

Die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der offenen und gebundenen Ganztagsangebote, aber auch die zu gewährleistenden qualitativen Basisanforderungen sind in Art. 6 Abs. 5 BayEUG und den Bekanntmachungen zur offenen bzw. gebundenen Ganztagsschule vom 21. April 2010 (KWMBl S. 154) bzw. vom 1. August 2011 (KWMBl S. 240) festgelegt. Darüber hinaus werden grundlegende Anforderungen in den jährlichen Schreiben zum Antragsverfahren und den jeweiligen Genehmigungsbescheiden festgeschrieben. Dazu gehören auch Basisstandards, die nunmehr auch in Qualitätsrahmen für offene und gebundene Ganztagsschulen beschrieben sind.