Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2011

3. Anzahl, Inhalt und Dauer der Maßnahmen

1Die folgende Übersicht enthält die nähere Ausgestaltung des § 38 FachV-VI. 2Darüber hinaus wird geregelt, in welchen Ämtern die Teilnahme an den jeweiligen Modulen frühestens möglich ist.
Modulare Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 14 (mQ14)
Frühestens absolvierbar in einem Amt der BesGr
Inhalt der Maßnahme
Dauer der Maßnahme (Unterrichts-einheiten
zu je 45 Min.)
Abschluss der Maßnahme
A 13
Rechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der Praxis in den jeweiligen Ernennungsbehörden
30 UE FB Steuer
34 UE FB AIV
Mündliche Prüfung
A 11, A 12 oder A 13
Verwaltungsmanage-ment, Haushalts- und Dienstrecht
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 11, A 12 oder A 13
Verfahren IuK,
Organisation, Controlling
30 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme
A 13
Beamtinnen und Beamte, die bereits Führungsaufgaben innehaben, müssen eine mindestens sechsmonatige erfolgreiche Bewährung als Führungskraft nachweisen.
Vertiefung Führungskompetenz als Führungsworkshop
32 UE
Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme