Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2011

1. Zuständigkeit und Verfahren

1Die jeweiligen Ernennungsbehörden sind für die Organisation und Durchführung der modularen Qualifizierung ihrer Beamtinnen und Beamten zuständig. 2Sie können die Organisation und Durchführung einzelner Maßnahmen oder Lehrinhalte auf die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern übertragen.
1Die jeweils zuständigen Ernennungsbehörden tragen dafür Sorge, dass die vorgesehenen Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Bedarf regelmäßig durchgeführt werden. 2Dem modularen Aufbau ist dabei Rechnung zu tragen. 3Sie unterrichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftlich über die – für die jeweiligen Ämter gemäß Nr. 4 – zu absolvierenden Maßnahmen sowie deren Terminierung. 4Beamtinnen und Beamten, die an der modularen Qualifizierung nicht teilnehmen oder den Beginn der modularen Qualifizierung oder einzelner Maßnahmen verschieben möchten, haben dies schriftlich gegenüber ihrer jeweils zuständigen Ernennungsbehörde zu erklären.