Inhalt
6. Beteiligung und Genehmigung
6.1
Bei der Erstellung dieses Konzepts wurden beteiligt:
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der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BayPVG,
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die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
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die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
6.2
Der Landespersonalausschuss hat dieses Konzept gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.