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VV-ModQV-LE
Text gilt ab: 01.01.2012

1. Geltungsbereich

1Dieses Konzept gilt für alle Beamtinnen und Beamten der Verwaltung für Ländliche Entwicklung im fachlichen Schwerpunkt Ländliche Entwicklung der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik. 2Für Beamtinnen und Beamte im fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, die die modulare Qualifizierung absolvieren, findet für Ämter ab der Besoldungsgruppe (BesGr) A 10 das Konzept der Forstverwaltung Anwendung.