Inhalt
7. Beteiligung und Genehmigung
7.1
Bei der Erstellung dieses Konzepts sind beteiligt worden:
- –
der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 und 8 BayPVG,
- –
die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
- –
die Gleichstellungsbeauftragte der Forstverwaltung gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
7.2
Der Landespersonalausschuss hat dieses Konzept gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 LlbG genehmigt.