Inhalt
4.
Die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen sind für die Hilfsmittel selbst verantwortlich. Für Beamte und Beamtinnen, deren Ausbildung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2024 begonnen hat, ist die Hilfsmittelbekanntmachung in der am 30. September 2024 geltenden Fassung anzuwenden.