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Text gilt ab: 01.08.2009

6. Klassenbildung

Für den kombinierten Bildungsgang können an der Berufsfachschule eigenständige Klassen gebildet werden, wenn eine solche Klasse mindestens 12 Schülerinnen und Schüler umfasst und insgesamt die durchschnittliche Mindestschülerzahl 16 Schülerinnen und Schüler pro Klasse nicht unterschreitet. Sollten keine eigenständigen Klassen zustande kommen, werden die Schülerinnen und Schüler des kombinierten Bildungsgangs in anderen Klassen mitbeschult.