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Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen
KWMBl. 2010 S. 150
2236.4.1-K
Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen
Bachelorstudiengängen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 19. April 2010 Az.: VII.8-5 S 9202-3-7.33 832
Für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen gelten folgende Regelungen: