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Text gilt ab: 01.08.2009
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Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 19. April 2010, Az. VII.8-5 S 9202-3-7.33 832

(KWMBl. S. 150)


2236.4.1-K
Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen
Bachelorstudiengängen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 19. April 2010 Az.: VII.8-5 S 9202-3-7.33 832
Für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen gelten folgende Regelungen: