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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRegelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen
  • 1. Allgemeines
  • 2. Anzuwendende Bestimmungen
  • 3. Aufnahmevoraussetzungen
  • 4. Unterrichtserteilung
  • 5. Anrechnung des Unterrichts auf Studieninhalte
  • 6. Klassenbildung
  • Bereich erweitern7. Leistungsnachweise
  • 8. Wiederholen der Jahrgangsstufe
  • Bereich erweitern9. Beendigung der Teilnahme an der kombinierten Ausbildung Berufsfachschule und Bachelorstudiengang
  • 10. Staatliche Abschlussprüfung
  • Bereich erweitern11. Zeugnisse und Abschlüsse
  • 12. Schulaufsicht
  • 13. Inkrafttreten

Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2009
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13.   Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2009 in Kraft.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor
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