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Inhaltsverzeichnis
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Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen
1. Allgemeines
2. Anzuwendende Bestimmungen
3. Aufnahmevoraussetzungen
4. Unterrichtserteilung
5. Anrechnung des Unterrichts auf Studieninhalte
6. Klassenbildung
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7. Leistungsnachweise
8. Wiederholen der Jahrgangsstufe
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9. Beendigung der Teilnahme an der kombinierten Ausbildung Berufsfachschule und Bachelorstudiengang
10. Staatliche Abschlussprüfung
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11. Zeugnisse und Abschlüsse
12. Schulaufsicht
13. Inkrafttreten
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2009
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5.
Anrechnung des Unterrichts auf Studieninhalte
Module, die an der Berufsfachschule erfolgreich absolviert wurden, können, soweit sie gleichwertig sind, im Rahmen des Bachelorstudiengangs an der Fachhochschule angerechnet werden.