Inhalt
2.
Endgehalt der Besoldungsgruppe A 9
Der Grenzbetrag auf der Basis des Endgrundgehalts der BesGr. A 9 zur Festlegung der maßgebenden Höhe des Eigenbehalts bei stationärer Unterbringung (vergleiche Nr. 36.3.3 der Bayerischen Beihilfevollzugsbekanntmachung) beträgt für Aufwendungen, die ab dem
- a)
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1. November 2024 entstehen 4 156,93 €,
- b)
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1. Februar 2025 entstehen 4 385,56 €.