Inhalt
    
    
            
              2.
               Endgehalt der Besoldungsgruppe A 9 
              
             
            Der Grenzbetrag auf der Basis des Endgrundgehalts der BesGr. A 9 zur Festlegung der maßgebenden Höhe des Eigenbehalts bei stationärer Unterbringung (vergleiche Nr. 36.3.3 der Bayerischen Beihilfevollzugsbekanntmachung) beträgt für Aufwendungen, die ab dem
            
              - a)
 
              - 
                
1. November 2024 entstehen 4 156,93 €,
               
              
              - b)
 
              - 
                
1. Februar 2025 entstehen 4 385,56 €.