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2235.1.1.2-K

Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Abendgymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 15. Januar 2010, Az. VI.9-5 S 5422-6.1406

(KWMBl. S. 25)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Abendgymnasien vom 15. Januar 2010 (KWMBl. S. 25), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 320) geändert worden ist

Die nach der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife an den Abendgymnasien sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.  

Für den Vorkurs ist das Muster für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1 )“ „Vorkurs (Vk )“ einzufügen.

2.  

Die Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – Niveaustufe A: elementare Sprachverwendung, Niveaustufen B: selbständige Sprachverwendung, Niveaustufe C: kompetente Sprachverwendung – sind erreicht, sofern die Note ausreichend oder in den beiden letzten Ausbildungsabschnitten der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte erreicht werden.
Werden in den beiden letzten Halbjahren der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte nicht erreicht, so ist die erzielte Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens über die Leistung der nächst niedrigeren Ausbildungsabschnitte bzw. Jahrgangsstufe zu ermitteln, bei der im Durchschnitt mindestens 5 Punkte bzw. mindestens die Notenstufe ausreichend erreicht wurden. Die Niveaustufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Abkürzungen in den Tabellen entsprechend den Bezeichnungen in den „Amtlichen Schuldaten“ (ASD): E Englisch, F Französisch, It Italienisch, Ru Russisch, Sp Spanisch.
Für die Schülerinnen und Schüler des Abendgymnasiums, die im Jahr 2025 das Abitur erfolgreich ablegen, gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe
E
2. Fremdsprache
III
B2+/C1
B2/C1
Für die Schülerinnen und Schüler des Abendgymnasiums, die im Schuljahr 2024/2025 den Vorkurs oder die Jahrgangsstufe I besuchen, gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe
E
F/Sp/It
Ru
Vorkurs
A2+/B1
A2
A1+/A2
I
B1+/B2
A2+/B1
A2+

3.  

Im Übrigen gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

4.  

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.

Erhard
Ministerialdirektor