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Text gilt ab: 01.01.2026

2.  

Die Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) – Niveaustufe A: elementare Sprachverwendung, Niveaustufe B: selbstständige Sprachverwendung, Niveaustufe C: kompetente Sprachverwendung – sind erreicht, sofern die Note ausreichend oder in den beiden letzten Ausbildungsabschnitten der Qualifikationsphase, in denen die Fremdsprache belegt wurde, im Durchschnitt mindestens 5 Punkte erreicht werden.
Werden in den beiden letzten Ausbildungsabschnitten der Qualifikationsphase, in denen die Fremdsprache belegt wurde, im Durchschnitt 5 Punkte nicht erreicht, so ist die erzielte Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) über die Leistung der nächstniedrigeren Ausbildungsabschnitte bzw. Jahrgangsstufe zu ermitteln, bei der im Durchschnitt mindestens 5 Punkte bzw. mindestens die Notenstufe ausreichend erreicht wurden. Die Niveaustufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Als Abkürzungen in den Tabellen sind die entsprechenden Bezeichnungen der „Amtlichen Schuldaten“ (ASD) zu verwenden: E Englisch, F Französisch, It Italienisch, Ru Russisch, Sp Spanisch.
Jahrgangsstufe
E
F/Sp/It
Ru
Vorkurs
B1+
B1/B1+
A2+/B1
I
B1+/B2
B1+
B1
II
gA
eA
B2
B2/C1
B1+/B2
B2
B1/B1+
B1+/B2
III
gA
eA
B2/C1
C1
B2
B2+/C1
B2
B2+