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Text gilt ab: 01.08.2024

2.  

Die Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – Niveaustufe A: elementare Sprachverwendung, Niveaustufen B: selbständige Sprachverwendung, Niveaustufe C: kompetente Sprachverwendung – sind erreicht, sofern die Note ausreichend oder in den beiden letzten Ausbildungsabschnitten der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte erreicht werden.
Werden in den beiden letzten Halbjahren der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte nicht erreicht, so ist die erzielte Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens über die Leistung der nächst niedrigeren Ausbildungsabschnitte bzw. Jahrgangsstufe zu ermitteln, bei der im Durchschnitt mindestens 5 Punkte bzw. mindestens die Notenstufe ausreichend erreicht wurden. Die Niveaustufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Abkürzungen in den Tabellen entsprechend den Bezeichnungen in den „Amtlichen Schuldaten“ (ASD): E Englisch, F Französisch, It Italienisch, Ru Russisch, Sp Spanisch.
Für die Schülerinnen und Schüler des Abendgymnasiums, die im Jahr 2025 das Abitur erfolgreich ablegen, gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe
E
2. Fremdsprache
III
B2+/C1
B2/C1
Für die Schülerinnen und Schüler des Abendgymnasiums, die im Schuljahr 2024/2025 den Vorkurs oder die Jahrgangsstufe I besuchen, gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe
E
F/Sp/It
Ru
Vorkurs
A2+/B1
A2
A1+/A2
I
B1+/B2
A2+/B1
A2+