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Text gilt ab: 01.08.2023
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2235.1.4.2-K

Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. Dezember 2009, Az. VI.9-5 S 5422-6.132 300

(KWMBl. S. 400)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs vom 7. Dezember 2009 (KWMBl. S. 400), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. April 2023 (BayMBl. Nr. 238) geändert worden ist

Die nach der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife an den Kollegs sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen: