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Text gilt ab: 01.08.2024

2.  

Die Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – Niveaustufe A: elementare Sprachverwendung, Niveaustufen B: selbständige Sprachverwendung, Niveaustufe C: kompetente Sprachverwendung – sind erreicht, sofern mindestens die Note ausreichend oder in den beiden letzten Ausbildungsabschnitten der Qualifikationsphase im Durchschnitt mindestens 5 Punkte erreicht werden.
Werden in den beiden letzten Halbjahren der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte nicht erreicht, so ist die erzielte Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens über die Leistung der nächst niedrigeren Ausbildungsabschnitte bzw. Jahrgangsstufe zu ermitteln, bei der im Durchschnitt mindestens 5 Punkte bzw. mindestens die Notenstufe ausreichend erreicht wurden. Die Niveaustufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Abkürzungen in den Tabellen entsprechend den Bezeichnungen in den „Amtlichen Schuldaten“ (ASD): E Englisch, F Französisch, It Italienisch, Ru Russisch, Sp Spanisch.
Ein tiefgestelltes „s“ bedeutet eine spät beginnende Fremdsprache, die auch als fortgeführte Fremdsprache erlernt werden kann.
Für die Schülerinnen und Schüler des Kollegs, die im Jahr 2025 das Abitur erfolgreich ablegen, gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe
E
2. Fremdsprache
III
B2+/C1
B2/C1
Für die Schülerinnen und Schüler des Kollegs, die im Schuljahr 2024/2025 den Vorkurs oder die Jahrgangsstufe I besuchen, gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe
E
F/Sp/It
Ru
F/Sp/ItS
Vorkurs
A2+
-
-
-
I
B1+/B2
A2+
A2+
A2