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2235.1.4.2-K

Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. Dezember 2009, Az. VI.9-5 S 5422-6.132 300

(KWMBl. S. 400)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Kollegs vom 7. Dezember 2009 (KWMBl. S. 400), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 316) geändert worden ist

Die nach der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife an den Kollegs sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.  

Für den Vorkurs ist das Muster für das Zwischen- bzw. das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1)“ „Vorkurs (Vk)“ einzufügen. Bei geteiltem Vorkurs ist für jedes Halbjahr das Muster für das Jahreszeugnis zu verwenden und statt „Jahreszeugnis“ „Zeugnis des 1. Halbjahres“ bzw. „Zeugnis des 2. Halbjahres“ sowie statt „Jahrgangsstufe I (Klasse 1)“ „Geteilter Vorkurs: 1. Halbjahr“ bzw. „Geteilter Vorkurs: 2. Halbjahr“ einzufügen.

2.  

Die Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – Niveaustufe A: elementare Sprachverwendung, Niveaustufen B: selbständige Sprachverwendung, Niveaustufe C: kompetente Sprachverwendung – sind erreicht, sofern mindestens die Note ausreichend oder in den beiden letzten Ausbildungsabschnitten der Qualifikationsphase im Durchschnitt mindestens 5 Punkte erreicht werden.
Werden in den beiden letzten Halbjahren der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte nicht erreicht, so ist die erzielte Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens über die Leistung der nächst niedrigeren Ausbildungsabschnitte bzw. Jahrgangsstufe zu ermitteln, bei der im Durchschnitt mindestens 5 Punkte bzw. mindestens die Notenstufe ausreichend erreicht wurden. Die Niveaustufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Abkürzungen in den Tabellen entsprechend den Bezeichnungen in den „Amtlichen Schuldaten“ (ASD): E Englisch, F Französisch, It Italienisch, Ru Russisch, Sp Spanisch.
Ein tiefgestelltes „s“ bedeutet eine spät beginnende Fremdsprache, die auch als fortgeführte Fremdsprache erlernt werden kann.
Für die Schülerinnen und Schüler des Kollegs, die im Jahr 2025 das Abitur erfolgreich ablegen, gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe
E
2. Fremdsprache
III
B2+/C1
B2/C1
Für die Schülerinnen und Schüler des Kollegs, die im Schuljahr 2024/2025 den Vorkurs oder die Jahrgangsstufe I besuchen, gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe
E
F/Sp/It
Ru
F/Sp/ItS
Vorkurs
A2+
-
-
-
I
B1+/B2
A2+
A2+
A2

3.  

Im Übrigen gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 4. April 2008 (KWMBl S. 106), in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

4.  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

Erhard
Ministerialdirektor