Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 28.10.2009
8.
Antragstellung
Der Antrag auf kindbezogene Förderung nach Art. 26 Abs. 1 Satz 2 BayKiBiG bzw. auf Abschlagszahlungen gilt gleichzeitig als Antrag auf die Gewährung des Ausbaufaktors nach dieser Richtlinie.