Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Fassung: 28.10.2009
10.
Nachweis und Prüfung der Verwendung
1Der Nachweis für die kindbezogene Förderung von Kindern unter drei Jahren im Rahmen des BayKiBiG gilt gleichzeitig als Nachweis der Mittelverwendung für diese Richtlinie. 2Die Bewilligungsbehörde prüft den Nachweis in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. 3Sie ist auch zuständig für die Rücknahme und den Widerruf von Zuwendungsbescheiden und die Rückforderung von Zuwendungen.