Inhalt

PVO
Text gilt ab: 01.01.2009

3. Umfang der Personalverpflegung

Die Personalverpflegung wird grundsätzlich als Teilverpflegung (Mittagessen) gewährt. Dazu können alkoholfreie Getränke angeboten werden. Ausnahmsweise können weitere Mahlzeiten ausgegeben werden.