Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2009

6. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. März in Kraft und ist ab der Inbetriebnahme der örtlich zuständigen Integrierten Leitstelle für alle im Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle eingesetzten Kräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – außer Polizei und Zoll – anzuwenden.
Für die Bereiche, in denen die Integrierten Leitstellen bereits in Betrieb sind, müssen die Regelungen zur Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz spätestens drei Monate nach dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung angewendet werden. Den Zeitpunkt der Umstellung legt der Betreiber der Integrierten Leitstelle im Benehmen mit den im Zuständigkeitsbereich tätigen Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr fest.
Günter Schuster
Ministerialdirektor