Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2009

1. Einleitung

Mithilfe des Funkmeldesystems (FMS) der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden taktische Kurzinformationen zwischen Einsatzmitteln und der Integrierten Leitstelle (ILS) ausgetauscht. Zur Übertragung der digitalen Daten wird der Betriebskanal der jeweiligen BOS verwendet. Jedes Einsatzmittel verfügt dazu über eine eindeutige digitale Kennung, die stets zusammen mit der taktischen Information übertragen wird. Diese Kennung setzt sich aus der zugehörigen Organisation, dem Bundesland, einer Ortskennung sowie der Standortkennung, der Einsatzmittelart und der laufenden Nummer des jeweiligen Fahrzeugtyps zusammen. Daran schließt sich die taktische Information an.
Ein wesentlicher Vorteil bei der Verwendung des Funkmeldesystems liegt darin, dass Routinemeldungen schnell und automatisiert an die Integrierte Leitstelle übertragen und dort ausgewertet werden können. Eine typische Routinemeldung eines Einsatzmittels ist zum Beispiel die Meldung eines am Einsatzort eingetroffenen Einsatzmittels. Mit dem Funkmeldesystem werden der BOS-Funk und damit die Disponenten der Integrierten Leitstelle entlastet und der Sprechfunk für weitere Kommunikation frei gehalten.
Alle über das Funkmeldesystem abgesetzten Meldungen werden im Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstellen mit Zeitstempel beweissicher dokumentiert. Die erfassten Statusmeldungen und Zeiten ermöglichen statistische Auswertungen und die Durchführung eines Qualitätsmanagements für den Rettungsdienst und die Feuerwehren in Bayern. Darüber hinaus werden die erfassten Daten in die Betrachtung einbezogen, ob die rettungsdienstliche Vorhaltung dem jeweils aktuellen Bedarf entspricht.
Es ist deshalb zwingend erforderlich, für die Verwendung des Funkmeldesystems einheitliche Regelungen für Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz zu treffen und sicherzustellen, dass die Handhabung des Funkmeldesystems nach einem einheitlichen Verfahren erfolgt. Nur so ist gewährleistet, dass Auswertungen auf einer aussagekräftigen Datengrundlage durchgeführt werden können. Die Regelung basiert auf der Technischen Richtlinie Funkmeldesystem, die bundesweit Gültigkeit hat. Bereits landesweit eingeführte Festlegungen zur Anwendung des Funkmeldesystems haben – soweit möglich – in die vorliegende Richtlinie Eingang gefunden.
Die in der Richtlinie beschriebenen Verfahren sind von den Einsatzkräften der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – außer Polizei und Zoll – in Bayern einzuhalten.