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Text gilt ab: 01.03.2009
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Richtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (FMS-Richtlinie)

AllMBl. 2009 S. 59


215-I
Richtlinie für die Verwendung des Funkmeldesystems
im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
(FMS-Richtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 6. Februar 2009 Az.: ID2-0265.117-20
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung
2.
FMS-Nachrichten von der Integrierten Leitstelle zum Fahrzeug
3.
FMS-Nachrichten vom Fahrzeug zur Integrierten Leitstelle
4.
Verfahrensanweisungen
4.1
Fahrzeuganmeldung bei Dienstbeginn
4.2
Übernahme eines Einsatzes
4.3
Am Einsatzort angekommen
4.4
Lagemeldung durch ein Einsatzmittel / Verbindungsaufnahme zur ILS
4.5
Nachforderung von Einsatzkräften / Einsatzmitteln
4.6
Einsatzmittel ist belegt mit Patient / Patientin zum Zielort
4.7
Einsatzmittel ist am Zielort angekommen
4.8
Einsatzmittel ist nach einem Einsatz am Transportziel oder der Einsatzstelle wieder frei
4.9
Mitteilungspflicht von Patientennamen für Einsatzmittel des Rettungsdienstes
4.10
Einsatzmittel außer Dienst stellen / Dienstende
4.11
Verlassen des eigenen Funkverkehrskreises
4.12
Anmelden im fremden Funkverkehrskreis oder Rückkunft im eigenen Funkverkehrskreis
4.13
Statusmeldungen bei Sammeltransporten
4.13.1
Sammeltransport von einer Einsatzstelle zu einem gemeinsamen Zielort
4.13.2
Sammeltransport von einer Einsatzstelle zu unterschiedlichen Zielorten
4.13.3
Sammeltransport von unterschiedlichen Einsatzstellen zu unterschiedlichen Zielorten
4.13.4
Sammeltransport von unterschiedlichen Einsatzstellen zu einem Zielort
4.14
Fahrt zur Gebietsabsicherung / Wachbesetzung
4.15
(Dringender) Sprechwunsch mit hoher Priorität
4.16
Notruf
4.17
Besonderheiten bei Notarzteinsatzfahrzeugen
4.18
Einsatzabbruch
5.
Verwendung des FMS-Folgetelegramms
6.
Inkrafttreten
Anlage 1: FMS-Folgetelegramm Notfallrettung / Krankentransport
Anlage 2: Schlagworte Rettungsdienst – Abkürzung für FMS