Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025
Fassung: 01.12.2008
2.
Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
Im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Sport mindestens die Note „befriedigend“.