Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025
Fassung: 01.12.2008
1.
Unterrichtsorganisation
Das Fach Sport wird in den Jahrgangsstufen 11 und 12 nicht mehr sportartübergreifend, sondern ausgehend von den Voraussetzungen der Schule und unter Einbeziehung der Interessenlage der Schüler sportartspezifisch angeboten.
Die Möglichkeit der unterrichtenden Sportlehrkraft, im Rahmen des pädagogischen Freiraums andere sportliche Handlungsfelder in vertretbarem zeitlichem Umfang mit einzubeziehen, bleibt hiervon unberührt.
Voraussetzungen der Schule
Sportartspezifische Übungsstätten und Ausrüstungen müssen in ausreichendem Umfang kostenlos zur Verfügung stehen.
Der Unterricht muss von einer hauptamtlichen oder hauptberuflichen Sportlehrkraft der Schule erteilt werden.
Der Unterricht in den sportlichen Handlungsfeldern Rudern, Sportklettern, Bewegungskünste setzt darüber hinaus voraus, dass die unterrichtende hauptamtliche oder hauptberufliche Sportlehrkraft die erforderliche Lehrbefähigung für das jeweilige sportliche Handlungsfeld im Rahmen ihres Sportstudiums erworben hat oder eine der nachfolgenden Qualifikationen vorweisen kann: erfolgreich abgeschlossener Weiterbildungslehrgang im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung, Fachübungsleiter- oder Trainerlizenz eines Sportfachverbandes.
Für den Unterricht im sportlichen Handlungsfeld Rückschlagspiele (Badminton, Tennis, Tischtennis) werden vertiefte Kenntnisse der Sportlehrkraft vorausgesetzt.
Der Unterricht in den sportlichen Handlungsfeldern Basketball, Fußball, Handball, Gerätturnen wird in der Regel nicht koedukativ erteilt. Der Schulleiter kann in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Wahlmöglichkeiten
Jeder Schüler muss im Verlauf der vier Ausbildungsabschnitte mindestens einmal ein sportliches Handlungsfeld aus der Gruppe A und mindestens einmal ein sportliches Handlungsfeld der Gruppe B wählen. Für Sportabiturschüler ist die Belegung der Gruppe C nicht möglich.
Ein sportliches Handlungsfeld kann höchstens zweimal gewählt werden.
Schulen, die Sportabiturschüler haben, bieten je ein sportliches Handlungsfeld der Gruppe A sowie der Gruppe B für je zwei Ausbildungsabschnitte an. Diese beiden angebotenen sportlichen Handlungsfelder sind auch für Nicht-Sportabitur-Schüler offen und wählbar.
Sportliche
Handlungsfelder
Gruppe A
Gruppe B
Gruppe C
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Gerätturnen
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Gymnastik und Tanz
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Leichtathletik
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Schwimmen
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Basketball
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Fußball
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Handball
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Volleyball
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Rückschlagspiele
(Badminton, Tennis, Tischtennis)

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Rudern*
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Sportklettern*
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Bewegungskünste*
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andere durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall genehmigte Sportarten*
Prämissen
Mindestens einmal
(Sportabitur-Schüler zweimal dieselbe Sportart)
Mindestens einmal
(Sportabitur-Schüler zweimal dieselbe Sportart)
Gruppe C nicht für Sportabitur-Schüler
Höchstens zweimal das gleiche Handlungsfeld

*Nur beim Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation der hauptamtlichen oder
hauptberuflichen Sportlehrkraft möglich!