Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2023
Fassung: 22.09.2008
2.
Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung in der am 30. April 2023 geltenden Fassung gelten weiterhin für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2020/2021 nach den Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180) in der am 30. November 2019 geltenden Fassung aufgenommen haben.