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Gewährung von Reiseentschädigungen
I.
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II. Gewährung von Reiseentschädigungen (Reiseentschädigungsbekanntmachung – ReiBek)
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III.
IV.
V.
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VI.
Inhalt
Text gilt ab: 01.02.2014
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V.
Die Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten (Bekanntmachung vom 11. Juli 2001 – JMBl S. 125 –) bleibt berührt.