Inhalt
3.
Zustellung bei Beteiligung von Diplomaten oder anderen bevorrechtigten Personen
Bei Zustellungen an Diplomaten oder andere von der inländischen Gerichtsbarkeit befreite Personen sowie bei Zustellungen in deren Dienst- und Wohnräumen sind die dafür geltenden besonderen Bestimmungen (vgl. Nrn. 196, 199 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) zu beachten.