Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2006

8.   In-Kraft-Treten

8.1  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2006 in Kraft.

8.2  

Mit Ablauf des 31. Juli 2006 treten die Bekanntmachung über Zustellungen und formlose Mitteilungen im Strafverfahren und im gerichtlichen Bußgeldverfahren (ZuMst) vom 2. Dezember 1980, JMBl S. 255, geändert durch Bekanntmachung vom 24. Januar 1984, JMBl S. 2, sowie die Bekanntmachung über die Zustellung in den Justizvollzugsanstalten vom 26. Januar 1984, JMBl S. 2, außer Kraft.

8.3  

Unberührt bleiben die besonderen Vorschriften über Zustellungen im Rechts- und Amtshilfeverkehr in Deutschland und im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland.