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Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 02.01.2004
4.
Sicherheitsleitungen
Für die Zahlung von Sicherheitsleistungen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Sicherheitsleistungen für die Hauptsache und Kosten (z.B. Hauptsache- und Kostenerstattungsansprüche aus gewonnenen Aktivprozessen) sind aus dem Hauptsachetitel zu bestreiten.