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Text gilt ab: 16.10.1966
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2012.1-I

Polizei und Bundeswehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 16. September 1957, Az. IC1-2531/34-30

(MABl. S. 703)

(JMBl. S. 514)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Polizei und Bundeswehr vom 16. September 1957 (MABl. S. 703, JMBl. S. 514), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Oktober 1966 (MABl. S. 533) geändert worden ist

An
das Präsidium und die nachgeordneten Dienststellen der Bayer. Landpolizei,
das Präsidium und die nachgeordneten Dienststellen der Bayer. Grenzpolizei,
das Bayerische Landeskriminalamt,
die Gemeinden mit eigener Polizei,
nachrichtlich an
das Landesamt für die Bayer. Bereitschaftspolizei,
die Regierungen,
die Bayerische Polizeischule.
Für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bundeswehr hat die Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer zusammen mit dem Bundesministerium für Verteidigung folgende Grundsätze aufgestellt: