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Text gilt ab: 30.09.2008

2.4 

Eine Reihung verschiedener Straßenbrücken, die zur Instandsetzung oder Erneuerung anstehen, im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Erhaltungsmaßnahme ergibt sich aus dem Verfahren nicht. Die Aufstellung von Erhaltungsprogrammen auf Netzebene im Rahmen des Bauwerksmanagementsystems bleibt daher von dieser Richtlinie unberührt.