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Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) Ausgabe 2004
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Inhalt
Text gilt ab: 30.09.2008
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2.1
Die RI-WI-BRÜ sowie die Festlegungen des ARS Nr. 22/2004 sind künftig bei Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen von Straßenbrücken im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.