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Text gilt ab: 30.09.2008
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Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) Ausgabe 2004

AllMBl. 2008 S. 514


913-B
Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im
Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) Ausgabe 2004
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium
des Innern
vom 7. Juli 2008 Az.: IID8-43620-001/03
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich:
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
Zur Entscheidungsfindung „Instandsetzung “ oder "Erneuerung “ von Straßenbrücken wurde im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW)*)*) die „Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (RI-WI-BRÜ) “ erarbeitet und mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2004 vom 22. September 2004, Az.: S 25/38.55.50-00/59 Va 04, bekannt gegeben.
2.
Anwendung

*) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)

2.1 

Die RI-WI-BRÜ sowie die Festlegungen des ARS Nr. 22/2004 sind künftig bei Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen von Straßenbrücken im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.

2.2 

Ziel der ausschließlich für Straßenbrücken geltenden Richtlinien ist es, ein am einzelnen Brückenbauwerk orientiertes objektbezogenes Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem Aussagen zur Wirtschaftlichkeit verschiedener Erhaltungsmaßnahmen getroffen werden können. Diese wirtschaftliche Betrachtungsweise soll sowohl als Entscheidungshilfe bei der Abwägung „Instandsetzung “ oder „Erneuerung “ wie auch bei der Abwägung verschiedener Instandsetzungsvarianten dienen. Ziel der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist also die Identifizierung der Variante mit den geringsten Gesamtkosten.

2.3 

Die Richtlinie findet keine Anwendung bei Entscheidungen im Zusammenhang mit Erweiterungsmaßnahmen an Straßenbrücken.
Im Falle von kapazitiven Maßnahmen, z.B. bei der Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Freigabe zusätzlicher Fahrstreifen oder einer Verstärkung der Konstruktion, bietet das Verfahren jedoch die Möglichkeit, verschiedene Erweiterungsmaßnahmen gegeneinander abzuwägen, sofern diese hinsichtlich ihrer Kapazität bzw. Kapazitätserhöhung gleichwertig sind. Andernfalls sind die Kosten der Kapazitätserhöhung bei allen Varianten herauszurechnen.

2.4 

Eine Reihung verschiedener Straßenbrücken, die zur Instandsetzung oder Erneuerung anstehen, im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Erhaltungsmaßnahme ergibt sich aus dem Verfahren nicht. Die Aufstellung von Erhaltungsprogrammen auf Netzebene im Rahmen des Bauwerksmanagementsystems bleibt daher von dieser Richtlinie unberührt.

2.5 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gemäß dieser Richtlinie sind bei Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, deren Auftragsvolumen 3 Mio. Euro oder 50 % der reinen Baukosten des Bauwerkes zum heutigen Preisstand übersteigt.
50 % der reinen Baukosten des Bauwerkes zum heutigen Preisstand bedeutet, dass die damaligen Baukosten (ohne Planungs- und Grunderwerbskosten) zur Erstellung des Bauwerkes auf das heutige Preisniveau in Euro umgerechnet werden. Wenn die Instandsetzungs-/Erneuerungskosten 50 % dieser umgerechneten, reinen Erstellungskosten überschreiten, ist eine Untersuchung nach RI-WI-BRÜ durchzuführen.
Das Ergebnis ist Grundlage und Bestandteil der weiteren Planungsentscheidungen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Prozentsätze der jährlichen Unterhaltungskosten den Ablösungsrichtlinien zu entnehmen sind.
Die im Richtlinientext kursiv dargestellte Schrift dient der Erläuterung.
3.
Bezugsmöglichkeit
Das ARS Nr. 22/2004 ist im Verkehrsblatt Heft 19/2004 vom 15. Oktober 2004 veröffentlicht.
Der Text der RI-WI-BRÜ und die Berechnungstabellen können auf der Homepage der BASt unter www.bast.de (Fachthemen) kostenlos als PDF-Datei bzw. Excel-Datei heruntergeladen werden. Die RI-WI-BRÜ kann in den blauen Ordner „Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-ERH-ING) “ der Sammlung Brücken und Ingenieurbau, der beim Verkehrsblatt-Verlag in D-44287 Dortmund, Schleefstraße 14, zu beziehen ist, eingeordnet werden.
Poxleitner
Ministerialdirektor