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Text gilt ab: 30.09.2008

2.2 

Ziel der ausschließlich für Straßenbrücken geltenden Richtlinien ist es, ein am einzelnen Brückenbauwerk orientiertes objektbezogenes Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem Aussagen zur Wirtschaftlichkeit verschiedener Erhaltungsmaßnahmen getroffen werden können. Diese wirtschaftliche Betrachtungsweise soll sowohl als Entscheidungshilfe bei der Abwägung „Instandsetzung “ oder „Erneuerung “ wie auch bei der Abwägung verschiedener Instandsetzungsvarianten dienen. Ziel der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist also die Identifizierung der Variante mit den geringsten Gesamtkosten.