Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1975
Fassung: 20.11.1974
1.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. Für Aburteilungen nach dem bis zum 31. Dezember 1974 geltenden Recht sind bis auf weiteres noch die bisherigen Formblätter zu verwenden. Jedoch ist in den Fällen, in denen auf Geldstrafe (als Hauptstrafe) erkannt wurde, am Ende der Frage 11.1 (Zählkarte E/H) jeweils die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe (Zahl der Tage) anzugeben.