Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren3032-J Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte (Vergütungsfestsetzungsbekanntmachung – VergRAFBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 4. November 2005, Az. 5651 - VI - 5443/04 (JMBl. S. 149)
  • I.
  • Bereich reduzierenII. Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte (Vergütungsfestsetzungsbekanntmachung - VergRAFBek)
  • Bereich reduzierenA. Vergütung des beigeordneten oder zum Verteidiger bestellten Rechtsanwalts
  • 1. Allgemeine Bestimmungen
  • 2. Besondere Bestimmungen für die Vergütung der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte
  • 3. Besondere Bestimmungen für die Vergütung der Zeugenbeistände
  • Bereich erweiternB. Vergütung bei Beratungshilfe
  • C. Vergütung der beigeordneten psychosozialen Prozessbegleiter
  • Bereich erweiternIII. Ergänzende Bestimmungen
  • Bereich erweiternIV. In-Kraft-Treten

Inhalt

VergRAFBek
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 04.11.2005
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
3.
Besondere Bestimmungen für die Vergütung der Zeugenbeistände
Für die Festsetzung der Vergütung ist in Fällen, in denen ein Zeugenbeistand bestellt und das Verfahren nicht gerichtlich anhängig wird, der UdG der beiordnenden Staatsanwaltschaft zuständig.
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel