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KoordR
Text gilt ab: 01.10.2007
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2154-I

Richtlinien für die Bewältigung großräumiger Gefährdungslagen und anderer koordinierungsbedürftiger Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle
(Koordinierungsrichtlinie – KoordR)

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 10. September 2007, Az. B III 2-2122-139

(AllMBl. S. 414)

Zitiervorschlag: Koordinierungsrichtlinie (KoordR) vom 10. September 2007 (AllMBl. S. 414)

Die Bewältigung von großräumigen Gefährdungslagen und sonstigen koordinierungsbedürftigen Ereignissen aller Art im In- und Ausland kann eine besondere Vorgehensweise des zuständigen Staatsministeriums nach vorab festgelegten Verfahren und Organisationsstrukturen, ggf. unter Einbindung der nachgeordneten Behörden und sonstiger Organisationen und Stellen, erforderlich machen.
Fällt die Bewältigung einer solchen Gefährdungslage oder eines solchen Ereignisses in den Zuständigkeitsbereich mehrerer Staatsministerien, kann eine koordinierte Vorgehensweise der betroffenen Staatsministerien, der Staatskanzlei, der Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erforderlich sein, auch wenn das Ausmaß einer Katastrophe nach Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) vom 24. Juli 1996 (GVBl S. 282, BayRS 215-4-1-I) in der jeweils geltenden Fassung noch nicht erreicht ist.
Das Gleiche gilt entsprechend für die Bewältigung solcher Gefährdungslagen und Ereignisse auf Ebene der Regierungen, Kreisverwaltungsbehörden und ggf. auch kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, wenn mehrere Stellen (z.B. Sachgebiete, Abteilungen, andere Behörden, Organisationen, Sonstige) beteiligt sind.
Mit den folgenden Richtlinien soll die notwendige Organisationsstruktur zur Bewältigung derartiger Lagen in allen Geschäftsbereichen sowie die Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen zwischen den Beteiligten auf allen Ebenen der Verwaltung sichergestellt werden.