Inhalt
    
    
        
        In Bayern werden folgende Natura 2 000-Gebiete festgelegt:
        
          - 1.
- 
            Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) gemäß Anlage 1 einschließlich der jeweiligen Erhaltungsziele gemäß Anlage 1a, 
- 2.
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            Europäische Vogelschutzgebiete (Vogelschutzgebiete) gemäß Anlage 2 einschließlich der jeweiligen Erhaltungsziele gemäß Anlage 2a.