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Erlass über das Ordensstatut des Bayerischen Verdienstordens 31. August 1957 (BayRS II S. 174) BayRS 1132-1-1-S (§§ 1–6)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 31.08.1957
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§ 3
Der Orden wird nach näherer Anordnung des Ministerpräsidenten durch ihn selbst oder in seinem Auftrag ausgehändigt.