Inhalt
(1) 1Die Vorschläge auf Verleihung des Ordens sind der Staatskanzlei zuzuleiten. 2Sie enthalten:
- 1.
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Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen;
- 2.
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Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen;
- 3.
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eine ausführliche Begründung des Vorschlags.
(2) Die Staatskanzlei legt die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme dem Ordensbeirat vor.