Inhalt
1Die Verleihungsurkunde wird vom Ministerpräsidenten ausgefertigt. 2Sie ist mit dem großen Staatssiegel zu versehen. 3Abschriften des Gesetzes über den Bayerischen Verdienstorden und dieses Erlasses sind ihr angeheftet.
[Amtl. Anm.:] BayRS 1132-1-S