Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 31.08.1957
§ 1
(1) 1Die Vorschläge auf Verleihung des Ordens sind der Staatskanzlei zuzuleiten. 2Sie enthalten:
1.
Vor- und Familiennamen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf im Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift sowie einen kurzen Lebenslauf des Vorgeschlagenen;
2.
Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen des Vorgeschlagenen;
3.
eine ausführliche Begründung des Vorschlags.
(2) Die Staatskanzlei legt die Vorschläge mit ihrer Stellungnahme dem Ordensbeirat vor.