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Inhaltsverzeichnis
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Vollzug der Bayerischen Schifffahrtsordnung – Schifffahrtsbekanntmachung
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1. Genehmigung und Zulassung
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2. Durchführung der Untersuchung
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3. Sonderregelungen für Sportmotorboote mit Verbrennungsmotor
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4. Sonderregelungen für Fahrzeuge im öffentlichen Auftrag
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5. Sonderregelungen für die Zulassung von Mietfahrzeugen
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6. Sonderregelungen für die Zulassung von Testfahrzeugen
7. Fahrt von Segelfahrzeugen mit Hilfsmotor
8. Schifffahrtszeichen
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9. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
SchBek
Text gilt ab: 01.05.2007
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8.
Schifffahrtszeichen
Schifffahrtszeichen müssen der Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) vom 8. Oktober 1998 (BGBl I S. 3148) entsprechen. Für Sperrgebiete und Wassersportgebiete gelten §§ 49 f. SchO.