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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 im Freistaat Bayern
1. Zweck der Billigkeitsleistungen
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2. Leistungsempfänger
3. Leistungsvoraussetzungen
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4. Art und Umfang, Höhe der Billigkeitsleistungen
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5. Sonstige Bestimmungen
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten/Außerkrafttreten
[Schlussformel]
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Inhalt
Text gilt ab: 06.07.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2025
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Ermäßigtes Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende im Freistaat Bayern