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Text gilt ab: 01.08.2006
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230-W

Richtlinien für die zeichnerischen Darstellungen im Regionalplan

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 10. Juli 2006, Az. 9409 - IX/3b - 29 117/05

(AllMBl. S. 239)


Inhaltsübersicht
1.
Allgemeines
2.
Inhalte der Regionalplankarten
2.1
Überfachliche Ziele
2.2
Fachliche Ziele
2.3
Begründungen der Ziele
3.
Gliederung der Karteninhalte
3.1
Zeichnerisch verbindliche Darstellungen
3.2
Zeichnerische erläuternde Darstellungen verbaler Ziele
3.3
Nachrichtliche Wiedergabe staatlicher Planungsziele
3.4
Bestehende Nutzungen und Festsetzungen
4.
Kartengrundlagen
5.
Planzeichen
5.1
Planzeichenkatalog
5.2
Fortschreibung der Planzeichen
6.
Inkrafttreten