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Text gilt ab: 30.06.2016

4. Auftragsvergabe für Kontrollprüfungen

Aufträge für Kontrollprüfungen an dafür anerkannte RAP-Stra-Prüfstellen können wie bisher außerhalb der förmlich geregelten Vergabeverfahren freihändig vergeben werden, sofern das Auftragsvolumen nicht den maßgeblichen Schwellenwert der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in der jeweils geltenden Fassung überschreitet.