Inhalt

Text gilt ab: 30.06.2016

3. Anerkennung

3.1 

1Die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wird die Umstellung auf die neue Fachgebietssystematik auf Basis der bisherigen Anerkennungen vornehmen. 2Die Differenzierung des bisherigen Fachgebiets B führt dazu, dass vorhandene Anerkennungen im Fachgebiet B auf das neue Fachgebiet BB „Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“ übertragen werden können. 3Die bisherigen Anerkennungen im Fachgebiet H werden analog zu dieser Vorgehensweise ebenfalls bereits bei der Ausstellung der neuen Anerkennungsbescheinigungen nach RAP Stra 15 übertragen. 4Die Anerkennung im Fachgebiet BE „Bitumenemulsionen, Fluxbitumen“ ist jedoch gesondert zu beantragen, sofern der anerkennenden Behörde bisher keine Prüftätigkeit der Prüfstelle an Bitumenemulsionen/Fluxbitumen bekannt ist und daher eine Übertragung nicht möglich ist. 5Dieses Vorgehen gilt ebenfalls für Anerkennungen für das Fachgebiet E. 6Für das Fachgebiet C „Fugenfüllstoffe“ bleibt die bisherige Anerkennung nach RAP Stra 10 gültig, es werden jedoch bis auf Weiteres keine neuen Anerkennungen in diesem Fachgebiet vorgenommen. 7Ebenfalls bleibt für Fugenfüllstoffe die bisherige Prüfverfahrensliste (Stand Januar 2006) gültig.

3.2 

Für neue Anerkennungen einer Prüfstelle in einem oder mehreren Fachgebieten wird entsprechend Abschnitt 5 der RAP Stra 15 verfahren.